Tatsächlich kommt das ADA in seinem Fachbericht vom 24. Juni 2015 in seiner denkmalpflegerischen Würdigung zum Schluss, dass der wissenschaftliche Wert als hoch und der kulturelle und heimatkundliche Wert des Bauernhauses sogar als sehr hoch einzustufen sind. Demgegenüber schätzt der Regierungsrat diese Werte "nur" als hoch ein, womit nach seiner Ansicht die zum Zeitpunkt seines Entscheides geltenden Kriterien nicht im geforderten Mass gegeben waren. Er hat dabei in einlässlicher Auseinandersetzung mit dem Bericht des fachkundigen Amtes begründet, aus welchen Überlegungen er davon abgewichen ist. Seine Erwägungen sind nachvollziehbar und eine Ermessensverletzung ist nicht sichtbar.