Letztere hat zwar schon am 2. Oktober 2012, noch bevor überhaupt diverse Abklärungen im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens getätigt und Gutachten erstellt wurden, ihre uneingeschränkte Zustimmung zur Unterschutzstellung des Bauernhauses erklärt. Im nachfolgenden Verwaltungsbeschwerdeverfahren verzichtete sie allerdings auf eine erste Vernehmlassung (act. SD 8) und eine Duplik. Allerdings wünschte sie ihren Einbezug in das Verfahren, sofern eine Expertise zur Bausubstanz erstellt würde (act. SD 38). Mit Schreiben vom 30. August 2017 teilte sie ihre Meinung mit, dass das Haus nicht nur als Mehrfamilien-, sondern auch als Einfamilienhaus genutzt werden könnte, was die