finanzielle (und tatsächliche) Folgen nach sich ziehen. Diese Beurteilung gelte sogar, wenn dem Bauerhaus sehr hohe denkmalpflegerische Werte attestiert würden. Das private Interesse an einer tragbaren Nutzung der Liegenschaft überwiege klar das öffentliche Interesse; eine Unterschutzstellung wäre somit unverhältnismässig.