hohen wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Wert aufweise. Ohne Sanierung werde es über kurz oder lang naturgemäss verfallen, womit sein dankmalpflegerischer Wert verloren ginge. Der Regierungsrat verwies weiter auf das im städtischen Eigentum stehende, heute durch einen Neubau ersetzte Bauernhaus L.________, dessen Voraussetzungen für den Erhalt wegen statisch-konstruktiver Gegebenheiten, Fundationssenkungen mit Gefälle der Fussböden, durchhängenden Decken und zu geringen Raumhöhen dannzumal nicht mehr bejaht worden seien, obwohl es sich im Vergleich zum hier strittigen Haus in einem deutlich günstigeren Zustand befunden habe.