Als einzige aus der Bauzeit stammende speziell hervorzuhebende stilistische Besonderheit erwähne der Fachbericht des ADA vom 24. Juni 2015 einen sichtbar erhaltenen "Mantelstud" im Dachgeschoss des Bauernhauses. Dass derartige Wohnbauten keine Seltenheit darstellten, zeige sich schon in der näheren Umgebung des Wohnhauses C.________. Jedenfalls sei hier keine Einzigartigkeit des Hauses ersichtlich und es liege nicht an einer prägnanten Lage, so dass es insgesamt auch keinen sehr Urteil V 2019 12 11