Richtig sei, dass jedes noch so verfallene Haus saniert werden könnte. Die Frage sei aber, ob dies in Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen der Eigentümerin zumutbar sei. Der Regierungsrat habe diese Interessenabwägung sorgfältig und umfassend vorgenommen. Die Machbarkeitsstudie von M.________ gehe von lichten Höhen von 1,88 m bzw. 1,84 m nach der Sanierung aus. Solche Raumhöhen seien nicht mehr zumutbar, was sich auf die Vermietbarkeit auswirke.