Bei der Zustimmungserklärung der Stadt Zug zur Unterschutzstellung handle es sich um eine schlichte Meinungsäusserung. Darüber hinaus müsse sich die Stadt sagen lassen, dass sie mit unterschiedlichen Ellen messe, wenn es um die Schutzwürdigkeit von eigenen Häusern, so als Beispiel das Bauernhaus "L.________", oder von Liegenschaften Dritter gehe. Es treffe zu, dass Hölzer aus den Anfängen des 17. Jahrhunderts verbaut seien. Das Haus sei aber mehrfach, teilweise auch nicht sachgerecht, umgebaut und es seien Teile davon ersetzt worden. Als einzige aus der Bauzeit speziell hervorzuhebende stilistische Besonderheit werde auch im Fachbericht des ADA vom 24. Juni 2015 der "Mantelstud" erwähnt.