Es könne nicht sein, dass Eigentümer mit der Entlassung aus dem Inventar dafür belohnt würden, dass sie den Unterhalt offensichtlich schon längere Zeit vernachlässigt hätten. Das Haus an einer sehr ruhigen, exklusiven und gefragten Lage könne sowohl bei einer Gesamtsanierung als Einfamilienhaus wie auch als Dreifamilienhaus problemlos kostendeckend vermietet werden, da nicht mehr von einer Bruttorendite des investierten Geldes von 5%, sondern höchstens von 3.5% ausgegangen werden müsse. Auch wenn die Zuger Kantonalbank eine Komplettsanierung als nicht Urteil V 2019 12 4