Auf die wenigen verbleibenden Einzelhäuser C.________, J.________ und K.________ könne nicht verzichtet werden. Insgesamt sei vorliegend von einem sehr hohen wissenschaftlichen, kulturellen und heimatkundlichen Wert auszugehen. Eine Sanierung sei durchaus möglich und könnte auch zu finanziell tragbarem Aufwand vorgenommen werden. Unbestritten sei, dass viele Bauteile sanierungsbedürftig seien, weil der Unterhalt vernachlässigt worden sei. Es könne nicht sein, dass Eigentümer mit der Entlassung aus dem Inventar dafür belohnt würden, dass sie den Unterhalt offensichtlich schon längere Zeit vernachlässigt hätten.