Der Stadtrat von Zug erteilte bereits am 2. Oktober 2012 seine Zustimmung zur Unterschutzstellung des Bauernhauses. In der Folge wurden von der Eigentümerin und dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie (ADA) diverse Abklärungen veranlasst, so eine Bestandesaufnahme mit Zustandsanalyse des Holztragwerks (21. November 2012), eine dendrochronologische Untersuchung (7. Februar 2013), zwei Kostenanalysen u.a. bei Neubau oder Sanierung (vom 21. Juni 2013 und 21. August 2013) und eine Machbarkeitsstudie vom 30. März 2014. Am 5. März 2015 erstellte das ADA einen Fachbericht über das Wohnhaus C.________.