Sie richtet sich nach dem Zeit- und Arbeitsaufwand des Gerichts und nach der Wichtigkeit und Schwierigkeit der Sache sowie nach dem Streitwert und den sonstigen Interessen der Parteien an der Beurteilung der Streitsache. Da in der Streitsache "Stockeri" am Verwaltungsgericht ein Parallelverfahren geführt wird, worin weitgehend identische Rechtsfragen zu beurteilen sind, rechtfertigt es sich, vorliegend die Spruchgebühr auf Fr. 3'500.– festzusetzen. Sie wird mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.