Die Zweckmässigkeit dieser Erschliessung wird denn auch von den Beschwerdeführern nicht ernsthaft bestritten oder gar eine valable Alternative vorgeschlagen. Die Erschliessung wird mit dem blossen Hinweis auf Mehrbelastung und Lärmzunahme kritisiert. Soweit eine Lärmbelastung beklagt wird, wurde eine Sanierung der Strassen mit Lärmschutzbelägen angekündigt und sind die Belastungswerte ohnehin im Rahmen des konkreten Deponieprojektes zu prüfen.