Damit kann festgestellt werden, dass die Bestimmungen betreffend Erhalt der Fruchtfolgeflächen nicht verletzt werden. Als weitere Auflage mit dem Betrieb der Deponie, welcher auf 12 Jahre begrenzt wurde, ist verbunden, dass nach deren Aufgabe die Landschaft ökologisch aufgewertet wird. Die Aufwertung der Landschaft wurde im Übrigen auch von der ENHK und dem WWF in dessen Schreiben an das Amt für Raumplanung vom 18. Dezember 2017 anerkannt. 9.3 Zum Quellenschutz im Besonderen ist festzuhalten, dass nach den Ausführungen des Amtes für Umweltschutz vom 26. Januar 2018 nur die Quelle Nr. 628 im Deponiepe- Urteil 2019 119 36