Dies gilt insbesondere für die Führung des auszudolenden Moosbaches. Bereits kann festgestellt werden, dass der Wildkorridor, der nicht zu verwechseln ist mit freien Äsflächen für Wildtiere, durch im Projekt aufzuzeigende und zu bewilligende Schutzmassnahmen während des Betriebs erhalten bleibt, und, wie die Beschwerdegegner ausführen, nach Schliessung der Deponie durch lenkende Bepflanzungen attraktiver gestaltet wird. Schlussendlich ist der Wildkorridor bis dato wegen der fehlenden Wildwechselbrücke über die Autobahn und das SBB-Trassee noch nicht in voller Funktion.