9.1 Zu diesen diversen Rügen ist generell dagegenzuhalten, dass erst mit der genauen Ausarbeitung des Deponieprojekts, welches dann seinerseits wieder öffentlich aufgelegt werden muss, die konkreten Lösungen der anstehenden Fragen aufgezeigt werden müssen und können. Dies gilt insbesondere für die Führung des auszudolenden Moosbaches.