Diese Darlegungen gründen auf umfassenden Abklärungen und erscheinen dem Gericht plausibel. Die Anforderungen an die Lagerung des vernässten Aushubs schränken die Möglichkeiten im Kanton Zug schon aus geographischen Gründen stark ein. Die Abfallplanung ist eine rollende Planung. Basierend auf statistischen Erhebungen wird mit Prognosemodellen die künftige Abfallmenge geschätzt. In der "Abfallplanung 2019" werden auf S. 59 ff. die Modelle zur Berechnung der Mengenentwicklung erläutert sowie der daraus resultierende Deponiebedarf. Das Gericht sieht keinen Grund, an der Methodik mit den daraus gezogenen Schlüssen zu zweifeln.