7.2 Eine UVP-Pflicht bereits für die Sondernutzungsplanung ist dann gegeben, wenn alle Parameter bekannt sind, die eine solche überhaupt ermöglichen. Im Übrigen lassen der Bundesgesetzgeber und die Rechtsprechung mehrstufige Prüfungen zu. Vorliegend steht die Zulässigkeit der Deponiezone in Frage. Entscheidend für deren Beantwortung ist die Beständigkeit des Richtplanes resp. ob und in welchem Mass ein Eingriff in das BLN- Gebiet durch bedeutende Interessen gerechtfertigt ist. Von essentieller Bedeutung ist somit der Bedarf nach Deponiemöglichkeiten und Alternativen in der Standortwahl. Es versteht sich, dass dabei die umweltrechtlichen Auswirkungen der geplanten Nutzung so weit