Ihren Argumenten kommt daher ein grosses Gewicht zu, auch wenn nicht vergessen werden darf, dass sie aufgrund der ihnen übertragenen Aufgaben nicht völlig unabhängig sind. Das ARE hat festgestellt, dass das fragliche Gebiet am Rand des BLN-Gebietes sei und von Autobahn, SBB- Trassee und Hochspannungsleitung schon stark beeinträchtigt sei. Dieser Feststellung kann ohne weiteres zugestimmt werden. Während die Hochspannungsleitung immerhin entfernt werden könnte, wurde mit den Verkehrsinfrastrukturen so massgeblich in die Landschaft eingegriffen, dass diese selbst bei einem Rückbau dieser Anlagen nicht mehr hergestellt werden könnte. Die Beschaffenheit des Bodens wurde offenbar schon wesent-