6.3 6.3.1 Durch die Aufnahme eines Gebietes in das BLN-Inventar ist dessen nationale öffentliche Schutzwürdigkeit erstellt. Die ENHK kam in all ihren vier Gutachten resp. Stellungnahmen zum eindeutigen Schluss, dass das Gebiet Stockeri durch eine Deponie schwerwiegend beeinträchtigt werde, weshalb auf deren Realisierung zu verzichten sei. Es fragt sich heute, ob die Revision des BLN-Inventars und der dazugehörigen Verordnung für den hier interessierenden Raum um die Stockeri die Einschätzung des ARE, welche noch unter der vormaligen Ordnung erging, zu einer abweichenden Beurteilung führen muss.