wurde in der Ziff. 4.9.2 (Bisherige und zukünftige Mengenentwicklungen und Ablagerungskapazitäten) auf die Gegenrechtsvereinbarung mit der Deponie Babilon hingewiesen. Die Beschwerdegegnerin liess am 9. Juni 2021 dem Gericht eine Kopie der Gegenrechtsvereinbarung zukommen.