Konkret wurde vereinbart, dass die H.________ AG für die D.________ AG bei ihrer geplanten Deponie Babilon ein Volumen von total 500'000 m3 bei einer jährlichen Richtgrösse von rund 60'000 m3 und einer rund achtjährigen Betriebsdauer reserviere. Im Gegenzug gewähre die D.________ AG der H.________ AG in der geplanten künftigen Deponie die Entsorgung von unverschmutztem Aushub im gleichen Umfang, für die gleiche Dauer und im gleichen Volumen, wie aus dem Kanton Zug geliefert worden sei. Das Gegenrecht werde über die beiden Deponiegesellschaften vollzogen, damit die Abwicklung nachvollzogen werden könne. Gemäss Ziff.