2.1.3 In Rechtsprechung und Literatur wird daran festgehalten, dass sich ein Ausstandsbegehren immer gegen eine (oder mehrere) natürliche Personen zu richten hat, und nicht gegen eine Gesamtbehörde (BGer 1C_278/2010 vom 31. Januar 2011 E. 2.2). Sofern aber die Befürchtung besteht, alle Mitglieder des Gremiums seien in gleicher Art Urteil 2019 119 16 befangen, kann sich das Ausstandsbegehren gegen das Gremium als Ganzes richten, ohne dass es je einzeln individualisiert gestellt werden muss. Dabei handle es sich nicht um eine unzulässige pauschale Ablehnung, wie in BGer 1C_38/2021 vom 16. August 2021 E. 3.7 explizit ausgeführt wird.