Die Erschliessung über die A4 via Ausfahrt Küssnacht–Industriegebiet Fänn und weiter entlang der Kantonsstrasse habe sich als klar beste Lösung herausgestellt. Betreffend Strassenlärm sei auf das Errichtungsbewilligungsverfahren zu verweisen. Im Weiteren handle es sich bei der Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone nicht um eine neue Anlage im Sinne des Lärmrechts, sondern "nur" um die nutzungsrechtliche Grundlage. Gemäss aktueller Planung werde die Rischer- und Küssnachterstrasse bis 2026 lärmrechtlich saniert sein. Hinsichtlich Überlastung der Autobahnausfahrt seien die Relationen zu beachten: die zusätzlich neun Lastwagenfahrten pro Stunden bewirkten eine Erhöhung von 1–2 %.