Im Jahr 2007 sei ein Umweltverträglichkeitsbericht erarbeitet worden. Er sei im 2015 überarbeitet und gestützt auf Anhörungen der Fachstellen ergänzt worden. Auch das Amt für Umwelt sei zum Schluss gekommen, dass die Deponie unter Auflagen die Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung erfüllen könne. Die vorliegenden Unterlagen seien stufengerecht. Erst das noch zu erarbeitende Projekt unterliege der Umweltverträglichkeitsprüfung.