Der Verweis auf die Drumlins westlich und nordwestlich Stockeri sei im Rahmen der BLN-Revision im Wissen um das Deponieprojekt hinzugefügt worden. Die Beschreibung der nationalen Bedeutung sei nicht gleichbedeutend mit den Schutzzielen. Diese Drumlins seien mehr als 800 m vom Seeufer entfernt und durch die Wallmoräne Chilchberg–Chiemen verdeckt. Sie könnten nicht mehr dem Seeufer zugerechnet werden. Insgesamt nähmen sie eine untergeordnete Stellung ein. Auch das Schutzziel 3.1 betreffe nur die "Ufersiedlungslandschaft". Das Deponievorhaben tangiere kein objektspezifische Schutzziel des BLN- Gebietes. Es befinde sich am äussersten Rand des BLN-Gebietes.