Ergänzend wurde vorgebracht, dass es vorerst nur darum gehe, auf Stufe Nutzungsplanung langfristig genügenden Deponieraum sicherzustellen. Mangels eines konkreten Deponieprojekts mit Rekultivierungsplan und den zu beachtenden neu verfügten Auflagen könnten die Umweltauswirkungen aktuell nicht umfassend beurteilt werden. Dies werde im Errichtungsbewilligungsverfahren für das konkrete Vorhaben mit den dannzumal bekannten Gegebenheiten (Bedarf, rechtliche Grundlagen, Verkehrszusammensetzung entlang der Deponieerschliessung) zu prüfen sein.