In diesem Zusammenhang sei nicht klar, in welchem Verhältnis die zusätzliche Bestimmung 14 für die kantonale Nutzungszone zu Ziff. 15 stehe. Auch die erhebliche Beeinträchtigung des Wildkorridors bei einer Inbetriebnahme der Deponie (vgl. Mitbericht des Amts für Wald und Wild vom 26. Januar 2018) verlange nach einer Prüfung einer alternativen Erschliessungsroute. Das Amt für Umwelt (AFU) empfehle in seinem Mitbericht vom 26. Januar 2018 die Prüfung der Festsetzung einer Grundwasserschutzzone für die Quellen Nrn. 628, 630 und 631.