Die Vorinstanz dürfe nicht ihre Wertung über die Beeinflussung des BLN-Objekts an die Stelle der schlüssigen Aussagen der ENHK setzen. Die geplante maximale Aufschüttungshöhe liege markant über der Höhe (sechs bis sieben Meter) der beiden südlich gelegenen Drumlins, die damit nicht mehr ablesbar sein würden. Durch die Neumodellierung infolge der Deponie würde die Landschaft verfälscht, die Erkennbarkeit der Drumlin-Landschaft zerstört. Unzutreffend sei die Behauptung der Vorinstanz, dass der betroffene Bereich des Schutzobjekts bereits stark beeinträchtigt sei. Östlich der Autobahn sei das glazialmorphologische Relief weitgehend unverändert und unversehrt;