Das Gutachten 2018 basiere auf dem aktuellen Inventarblatt des BLN-Objekts 1309. Erneut sei sie wieder zum Schluss gekommen, dass die geplante Deponie, die mit der Ausscheidung der Nutzungszone ermöglicht werden solle, zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Schutzziele 3.1 und 3.2 des fraglichen BLN-Objekts führe und habe deshalb beantragt, auf die Ausscheidung der Nutzungszone zu verzichten.