Eine Planung, die bloss aus der Bereitstellung von Ablagerungskapazitäten für den innerkantonalen Anfall von Aushubmaterial bestehe, aber keine Kontrolle darüber habe, wie diese aufgefüllt würden, sei sinnlos und schaffe kein öffentliches Interesse an der Planung einer Deponie in einem BLN-Gebiet. Gemäss den Ausführungen der Kantone Luzern, Obwalden, Schwyz, Uri, Nidwalden und Aargau sei die Entsorgung sichergestellt bzw. seien Massnahmen in Planung oder schon in Realisierung. Der Importdruck aus dem Kanton Zürich könne an diese Kantone weitergegeben werden. Ein Kapazitätsengpass im überregionalen Bereich bestehe nicht.