Werde aber davon ausgegangen, dass ab dem Jahr 2027 infolge der fortgesetzten Bautätigkeit weiterhin Aushub anfallen werde, so sei es unlogisch, davon auszugehen, dass nicht auch der Bedarf an Kiesabbaugebieten nicht weiter beplant und befriedigt werde. Eine Planung, die bloss aus der Bereitstellung von Ablagerungskapazitäten für den innerkantonalen Anfall von Aushubmaterial bestehe, aber keine Kontrolle darüber habe, wie diese aufgefüllt würden, sei sinnlos und schaffe kein öffentliches Interesse an der Planung einer Deponie in einem BLN-Gebiet.