Diese Annahme sei darauf zurückzuführen, dass die Planung der Kiesabbauvolumina (und des damit zusammenhängenden Ablagerungsvolumens) gegen Ende des Betrachtungszeitraumes ungenau werde. Werde aber davon ausgegangen, dass ab dem Jahr 2027 infolge der fortgesetzten Bautätigkeit weiterhin Aushub anfallen werde, so sei es unlogisch, davon auszugehen, dass nicht auch der Bedarf an Kiesabbaugebieten nicht weiter beplant und befriedigt werde.