Im vorliegenden Nutzungsplan würden die für die Umweltauswirkungen relevantesten Projektdaten (so Ausdehnung, Ablagerungsvolumen, Deponiematerial, Betriebsdauer, Erschliessungsrouten, Eingliederung, Rekultivierung) alle abschliessend festgesetzt. Die für den Verzicht für die Durchführung der UVP vorgebrachte Begründung der sich allenfalls ändernden Rechtsgrundlagen würde eher den Verzicht auf den Erlass der Nutzungszone im heutigen Zeitpunkt nahelegen. Die Verkehrsauswirkungen seien bekannt. Die Details der Renaturierung des Moosbaches rechtfertigten keinen Aufschub der UVP; ohnehin sei der Spielraum betreffend die Führung des Baches