B. 22 der oben oben in Lit. A. erwähnten Einsprecher liessen mit Postaufgabe vom 23. Dezember 2019 eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Einspracheentscheid sowie die Verfügung betreffend Ausscheidung der Nutzungszone für die Abfallanlagen Stockeri der Baudirektion vom 4. Dezember 2019 einreichen und deren Aufhebung beantragen. Weiter begehrten sie, dass im Rahmen einer inzidenten Kontrolle die Richtplanfestsetzung der Deponie Stockeri (E. 3.2.2, Nr. 5) zu überprüfen und festzustellen sei, dass sie nicht angewendet werden dürfe. Dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.