{"Signatur": "ZG_VG_004", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2022-04-12", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_004_V-2019-119_2022-04-12.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/V_2019_119_5725904a692227324825c1f1a293ecde122374ed560dc69b90d21ad00319f0a7e75c719ec93d714a2143dfb31a808f10f89d687aa411f273733b8eb23f547a97?path=5725904a692227324825c1f1a293ecde122374ed560dc69b90d21ad00319f0a7e75c719ec93d714a2143dfb31a808f10f89d687aa411f273733b8eb23f547a97&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=V_2019_119", "Checksum": "edf7858ea8dc58df941a7cfe92c343b4"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["V 2019 119"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer 12.04.2022 V 2019 119"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsrechtl. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für Abfallanlagen, Deponie Stockeri | Natur- und Heimatschutz"}], "ScrapyJob": "446973/51/2114", "Zeit UTC": "12.02.2026 02:50:34", "Checksum": "905b9b6da9b2cdbdc071d5b74de86f1c", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer 12.04.2022 V 2019 119\nRegeste:\nAusscheidung einer kantonalen Nutzungszone für Abfallanlagen, Deponie Stockeri | Natur- und Heimatschutz\n\neffektive Mengenentwicklung der abgelagerten Abfälle in den Jahren 2014 – 2017 deutlich\nüber den Prognosewerten gelegen habe und die verfügbaren jährlichen Ablagerungsvolumen im Kanton Zug dadurch stärker als prognostiziert abgenommen hätten. Für die Abfallplanung 2019 wurden die Annahmen getroffen, dass die Deponie Stockeri per 2026 realisiert sei und jährlich ein Ablagerungsvolumen von 150'000 m3 (fest) aufnehme. Mit der\nDeponie Babilon, welche seit 2018 in Betrieb sei, sei eine Vereinbarung getroffen worden,\nwonach diese ein Ablagerungsvolumen von 500'000 m3 bei einer jährlichen Richtgrösse\nvon 60'000 m3 für den Kanton Zug reserviert habe. Die Gegenrechtsvereinbarung sehe\nvor, dass in der geplanten Deponie Stockeri dannzumal die gleiche Menge für die gleiche\nDauer aufgenommen werde (vgl. Ziff. 4.9.2, S. 59 ff.). Damit verbleibe für die Ablagerung\ndes Aushubs aus dem Kanton Zug ein Volumen von jährlich 90'000 m3 (fest). Der NSF-\nAushub (stark vernässtes und feinkörniges Material) müsse gesondert betrachtet werden,\nda aufgrund der Einbaubedingungen für die Ablagerung nur ein Teil des Volumens auf den\nDeponien des Typs A bzw. in den Kiesgruben zur Verfügung stehe. Gerade die Seekreide\nals Spezialfall des NSF-Materials, welche im Kanton Zug relativ häufig angetroffen werde,\nsei in Bezug auf die Einbaueigenschaften besonders problematisch. Es werde angenommen, dass zwei Drittel des NSF-Materials mit standfesten Materialien aufbereitet werden\nkönnten und keine spezielle Ablagerungsmöglichkeit erforderlich sei. Die Volumen der Ablagerungskapazitäten seien längerfristig in der Summe ausreichend, wobei aufgrund der\ngenerellen Knappheit mit zeitlich begrenzten Engpässen zu rechnen sei. Vermeidungspotenziale für den Anfall an deponierbaren Abfällen könnten nicht ausgemacht werden, zumal heute tiefer in den Untergrund gebaut werde und so das Verhältnis von anfallendem\nAushub zu Neubauvolumen ansteige. Die Verwertungsquote des unverschmutzten Aushubs sei sehr hoch und das Verwertungspotenzial weitgehend ausgeschöpft (Ziff. 4.9.3,\nS. 65). Die vorhandenen und festgesetzten Volumen seien für die nächsten 8 Jahre ausreichend, sofern die Deponie Stockeri realisiert werde (Ziff. 4.9.6, S. 67).\n\n8.1.4 Im Arbeitspapier des ARV \"Weitere Grundlagen für die Sitzung der Kommission\nfür Raum, Umwelt und Verkehr RUV vom 3. Juli 2020\" wird betreffend Aushubvolumen\nausgeführt, dass die vorhandenen Aushubvolumen aufgrund des Abbaus nicht kontinuierlich vorlägen. Ab 2031 bis 2034 werde der Kanton Zug in einen veritablen Deponienotstand schlittern. Hatwil sei dann noch nicht parat und in Bethlehem könne nicht deponiert\nwerden. Um diese Lücke zu schliessen, seien verschiedene Massnahmen denkbar, so:\nPrüfen einer 2. Höherschüttung im Äbnetwald; weitere Aushubdeponien zur Verfügung\nstellen; mehr Recycling gesetzlich verankern, Hatwil vorziehen, damit dort ab 2031 geschüttet werden könne; Gespräche mit der KIBAG für früheres Bereitstellen von Aushub-\n\nUrteil 2019 119\n34\n\nvolumen. Die grossen Kubaturen würden durch heute noch in Betrieb stehende Abbaugebiete respektive \"stillgelegte\" Kiesabbaugebiete entstehen. Die beiden Deponien Babilon\nund Stockeri seien ein Tropfen auf den heissen Stein.\n\n"}