Im Bereich des GS 1103 besteht die Ufermauer, dahinter ein öffentlicher Weg, anschliessend eine 1,5 m hohe Stützmauer sowie leicht zurückversetzt eine Sockelmauer. Mit dem Bauvorhaben werden die dahinter liegenden Oberflächenbeläge angepasst, ein Treppenabgang erstellt, bestehende Geländer angepasst sowie Mobiliar für den Restaurationsbetrieb aufgestellt. Mit diesen baulichen Massnahmen wird nicht stärker vom geltenden Recht abgewichen, als dies bereits mit der heutigen stark verbauten Situation der Fall ist. Das Amt für Raum und Verkehr hat somit auch die kantonalrechtliche Ausnahmebewilligung zu Recht erteilt.