26 der unteren Häuserreihe der Unter Altstadt mit dem Restaurant Taube bereits ein Gastwirtschaftsbetrieb besteht, dieser über ein Grundstück mit Seeanstoss verfügt und die Verantwortlichen beabsichtigen, dieses Grundstück zu einem Aussenrestaurant umzugestalten, ist es unter den gegebenen Umständen nur sinnvoll, dies zuzulassen. Ohne Erteilung der entsprechenden Ausnahmebewilligung wäre dies aber ausgeschlossen bzw. die Einhaltung der Abstandsvorschriften gemäss GewG würde im vorliegenden Fall zu einer offensichtlich unzweckmässigen Lösung führen, weil die sehr kleine, für eine