M. und damit rund 2,6 m über dem Mittelwasserstand des Zugersees. Dass die vorgesehene Aussenwirtschaft die Eigenart und Struktur der Altstadt nicht beeinträchtigt, wurde in Erwägung 4 abgehandelt. Es wird auch keine Ufervegetation gerodet. Das Gericht teilt zudem die Ansicht des Amts für Raum und Verkehr, dass die Angst der Beschwerdeführer unbegründet ist, dass durch die Belebung der Altstadt die Wohnattraktivität schwinden werde und der Wohnanteil von 60 % künftig nicht mehr erreicht werden könne. Es wird weiterhin genügend Vorteile für Wohnen in der Altstadt geben.