Im Gegenteil: Gemäss Richtplaneintrag L 8.3.1 sind der Kanton und die Gemeinden angehalten, im Siedlungsgebiet die Anliegen zu unterstützen, den See für Erholung, Freizeit und Sport attraktiv zu gestalten. Wie weiter oben bereits ausgeführt, fördert das Altstadtreglement der Stadt Zug zudem publikumsattraktive Nutzungen, u.a. mit Gastwirtschaftsbetrieben, im Erdgeschoss der Häuser der Altstadt. Diesen Anliegen entspricht das vorliegende Projekt. Auch Interessen des Hochwasserschutzes stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen. Das untere Niveau der Gastwirtschaft liegt auf 416,20 m.ü.M. und damit rund 2,6 m über dem Mittelwasserstand des Zugersees.