gewähren, wenn die Einhaltung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzweckmässigen Lösung führt oder eine unbillige Härte bedeuten würde. 6.3 Die betreffende Parzelle liegt vollständig innerhalb des bundesrechtlichen Gewässerabstands und weitgehend innerhalb des kantonalrechtlichen Gewässerabstands. Der untere Sitzplatz soll sich dem Seeufer auf 2,5 m, der obere Sitzplatz auf 8 m annähern, während die Servicestation in einem Abstand von 5 m und das Aussenbuffet in einem solchen von 15 m zum Ufer vorgesehen sind.