Spätestens mit dem nachgereichten, ausführlichen Betriebskonzept (Bg1-Beil. 2) wurde dies eindeutig ersichtlich, wobei im Übrigen darauf hinzuweisen ist, dass es bezüglich der lärmrechtlichen Beurteilung unwesentlich ist, ob es sich um ein Gourmet-Restaurant handelt oder ob einfachere Gerichte angeboten werden, zumal die angebotenen Speisen über die Lärmentwicklung nur wenig aussagen. Ein Konzept für das Abstellen von Velos kann von der Baugesuchstellerin zudem nicht verlangt werden, umso mehr als es auch ein öffentliches Abstellkonzept für Velos für die Altstadt nicht gibt, und für den motorisierten Verkehr schon gar nicht, da der Betrieb der