Insbesondere die Pläne betreffend die Anordnung der Tische und Stühle zeigten auf, dass vorliegend weder ein Biergarten noch eine Bar geplant sind, sondern ein Speiserestaurant. Spätestens mit dem nachgereichten, ausführlichen Betriebskonzept (Bg1-Beil. 2) wurde dies eindeutig ersichtlich, wobei im Übrigen darauf hinzuweisen ist, dass es bezüglich der lärmrechtlichen Beurteilung unwesentlich ist, ob es sich um ein Gourmet-Restaurant handelt oder ob einfachere Gerichte angeboten werden, zumal die angebotenen Speisen über die Lärmentwicklung nur wenig aussagen.