5.3 Ein Betriebskonzept für Gaststätten dient vor allem der Beurteilung der Lärmsituation. Es ist festzustellen, dass die Angaben im Betriebskonzept vom 14. Mai 2019 und der Beizug der Baupläne es dem Gutachter ohne weiteres erlaubten, sein Lärmgutachten zu erstellen. Insbesondere die Pläne betreffend die Anordnung der Tische und Stühle zeigten auf, dass vorliegend weder ein Biergarten noch eine Bar geplant sind, sondern ein Speiserestaurant.