Urteil V 2019 118 22 5.2 Das von der Baugesuchstellerin zusammen mit dem Baugesuch eingereichte Betriebskonzept Aussenwirtschaft vom 14. Mai 2019 (Bg2-Beil. 12) enthält Angaben zum Standort der Aussenwirtschaft, zur Anzahl Sitzplätze (36), den Hinweis auf eine grosse und eine kleine Servicestation sowie die mit der Baubewilligung des Stadtrats von Zug verbindlich erklärten Öffnungszeiten des Aussengartens. Zudem kann dem Betriebskonzept entnommen werden, dass die Beleuchtung mittels Akkuleuchten auf den Tischen, welche das Licht nach unten gerichtet haben, erfolgt und im Aussengarten keine Musik abgespielt wird.