5.1 Die Beschwerdeführer bringen vor, das von der Baugesuchstellerin eingereichte Betriebskonzept enthalte nur gerade Angaben über die Betriebsgrösse, den Standort der Servicestationen und der Öffnungszeiten. Über das Angebot, die Produktion und die Entsorgung sowie das Verkehrskonzept würden keine Angaben gemacht. Es fehlten insbesondere Hinweise darauf, in welchem Bereich der Betrieb anzusiedeln sei (Gourmet- Restaurant, Biergarten etc.). Auch sprächen sich weder der Stadtrat noch das Betriebskonzept darüber aus, wo beispielsweise Velos von Gästen abgestellt würden. Das sei ungenügend, womit der Stadtrat mit seiner Baubewilligung Recht verletze.