Vielmehr denkt man bei dieser Frage primär an andere Merkmale, wie z.B. die Bauweise, Architektur, Substanz und Struktur der Gebäude, die Gestaltung der Strassen, Gassen, Wege und Plätze sowie den Zugang zum Seeufer. Die geplante Umwandlung eines privaten, unmittelbar zu einer traditionellen Gastwirtschaft zugehörigen Gartens in eine Aussenwirtschaft mit halbprivater Nutzung in der vorgesehenen Art stellt keinen Eingriff in das historische Erscheinungsbild und die Struktur der Altstadt dar und gefährdet keine bestehenden Freiräume. Die Qualität und die Eigenart der Altstadt bleiben gewahrt. Von einem präjudizierenden Entscheid im Blick auf eine drohende Partymeile kann keine Rede sein.