publikumsattraktive Erdgeschossnutzungen im Auge hatte. Nach Ansicht des Gerichts überhöhen die Beschwerdeführer die Bedeutung der privaten Gärten der Unter Altstadt für das Erscheinungsbild, die Struktur und die Identität der Zuger Altstadt unverhältnismässig. Der breiten Bevölkerung würden diese Gärten wohl eher auf den hinteren Ranglistenplätzen in den Sinn kommen, wenn sie danach gefragt würde, was die Eigenart, das Erscheinungsbild und die Qualität der Zuger Altstadt ausmacht.