Die Umnutzung eines der typischen, die Unter Altstadt charakterisierenden, privaten, seeseitigen Gartens in eine öffentliche Gartenwirtschaft genüge den Anforderungen des Altstadtreglements nicht. Die Innenhofsituation mit den privaten Gartenanlagen, welche dem jeweils dahinter liegenden Altstadthaus zugeordnet seien, sei ein besonders typisches Merkmal der Zuger Unter Altstadt. Struktur und Erscheinungsbild seien durch die private Nutzung geprägt, indem die Gärten abgeschlossen und individuell gestaltet seien. Die Umnutzung eines solchen privaten Gartens in eine öffentliche Gartenwirtschaft sei einschneidend für das Erscheinungsbild und die Struktur.