Er stellte nur – aber immerhin – fest, dass in weniger als 150 m Entfernung mit den Aussenwirtschaften von Casino, Hecht (San Marco) und Fischmarkt bereits bestehende Gastronomiebetriebe vorhanden sind, womit die Ortsüblichkeit gegeben sei. Tatsächlich liegt die Aussenwirtschaft des Restaurants Hecht bzw. San Marco sogar nur 85 m, des Restaurants Fischmarkt nur 100 m und des Restaurants Casino nur 110 m vom Ort, an dem die Baugesuchstellerin ihr Gartenrestaurant plant, entfernt, was schon fast als benachbart zu bezeichnen ist, auch wenn zu diesen Betrieben keine direkten Sichtbeziehungen bestehen.