Die "Hechtländi" bestehe am nördlichen Ende des Orts und sei durch eine hohe Grenzmauer vom beschriebenen Ort abgetrennt. Wenn es an diesem Ort seit Jahrhunderten keine extensive öffentliche Nutzung, namentlich keine Gartenwirtschaften, gegeben habe und gebe, könne nicht von einer "Ortsüblichkeit" ausgegangen werden.